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Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist die häufigste Menschenrechtsverletzung und hat viele Gesichter!

Auf der Flucht sind weltweit mehr als 65 Mio. Menschen. Etwa die Hälfte sind Mädchen und Frauen. Der Großteil von Ihnen flieht innerhalb ihres Landes oder in benachbarte Länder. Vergleichsweise wenige erreichen Europa. Mäd­chen und Frauen fliehen auch aus frauenspezifischen Fluchtgründen, u.a. Genitalverstümmelung, Zwangsverhei­ratung und Frühehen. Weibliche Geflüchtete, insbesondere aber alleinfliehende Frauen (mit und ohne Kinder), sind auf ihrer Flucht einem besonderen Risiko geschlechtsspezifi­scher Gewalt ausgesetzt.

Gewalt in Namen der Ehre: Nach dem Ehrkonzept patri­archalisch strukturierter und traditionell denkender Fami­liensysteme ist die Frau der Besitz des Mannes und Träge­rin seiner Ehre. Hat ein Mädchen oder eine Frau durch ihr Verhalten nach Ansicht ihrer Familie „Schande“ über sie gebracht, wird diese alles tun, um die Familienehre wieder­herzustellen. In einigen Fällen sieht die Familie die einzige Möglichkeit dafür in der Ermordung (Mord im Namen der Ehre = „Ehren“-Mord) der für den Ehrverlust verantwortli­chen Person. Männer sind bei „Ehren“-Morden oft Täter und Opfer zugleich, da nicht selten minderjährige Familien­angehörige beauftragt werden, die Tat zu begehen. Nach dem UN-Weltbevölkerungsbericht von 2000 werden welt­weit jährlich mindestens 5.000 Menschen Opfer so genann­ter „Ehrenmorde“, die meisten davon sind Frauen. Die Zahl ist sehr niedrig, da viele Ermordungen überhaupt nicht als solche erkannt werden, da der Mord entweder als Selbst­mord oder Unfall getarnt wird oder Mädchen und Frauen in den Selbstmord getrieben werden. In einigen Ländern gibt es spezielle Gesetze, die eine Strafmilderung oder Straffrei­heit bei „Ehren“-Morden ermöglichen.

Häusliche Gewalt ist die weltweit am häufigsten auftre­tende Form von Gewalt. Häusliche Gewalt meint Gewalt, die von einem Partner oder einem ehemaligen Partner aus­geübt wird. In 90% der Fälle sind Männer die Täter und Frauen die Opfer – zusammen mit ihren Kindern. Die Kinder sind mehr als nur Zeugen der Gewalt: Studien zeigen einen Zusam­menhang zwischen Häuslicher Gewalt gegen Frauen und einer Misshandlung der Kinder durch die Täter.

Menschenhandel/Zwangsprostitution: Der Menschen­handel ist weltweit der am schnellsten wachsende Krimi­nalitätsbereich (UNHCR 2010). Menschenhändler machen sich die wirtschaftliche und soziale Notlage von Menschen aus sogenannten Schwellen- und Entwicklungsländern zu Nutze, indem sie die Betroffenen unter falschen Verspre­chungen anwerben und durch z.B. Drohung, Gewalt oder Schuldknechtschaft in ein Verhältnis der Abhängigkeit bringen. Menschen werden wie Ware behandelt, sie wer­den gekauft, verkauft und systematisch ausgebeutet – Men­schenhandel ist eine moderne Form der Sklaverei. Men­schenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung bezeichnet man als Zwangsprostitution.

Zu sexualisierter Gewalt gehören: Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, sexuelle Belästigung, sexueller Miss­brauch. Vergewaltigung und sexuelle Nötigung findet am häufigsten in der eigenen Wohnung statt. In der Mehrheit der Fälle ist der Täter nicht ein Unbekannter, sondern häufig der (Ex-)Partner, ein Bekannter oder sogar der eigene Vater. Viele Betroffene sprechen nicht über die Tat, nur ein Bruchteil der Vergewaltigungen wird angezeigt. Und die Verurteilungsquote in Deutschland ist in den letz­ten Jahren dramatisch gesunken.

Stalking bezeichnet das willentliche und fortgesetzte Ver­folgen und Belästigen einer anderen Person, deren physi­sche und/oder psychische Unversehrtheit und Sicherheit dadurch bedroht wird. Es wird versucht mit einer Person gegen deren Willen Kontakt herzustellen. Der Übergang von belästigen­den Handlungen zum Stalking ist fließend. Dazu zählen beispielsweise wiederholte Telefonanrufe zu jeder Tages- und Nachtzeit, privat und während der Arbeit, Nachrichten auf die Mailbox, häufige Präsenz z.B. vor der Wohnung oder Arbeitsstelle, massenhaftes Zusenden von Briefen, E-Mails und SMS, Stalking auf Facebook, Verfol­gung, Ausspionieren, Sachbeschädigungen ... 12% der Gesamtbevölkerung sind in ihrem Leben von Stalking betroffen. Die durchschnittliche Dauer beträgt 28 Monate. Charakteristisch ist eine gewisse Kontinuität und Häufigkeit der Taten. 

Strukturelle Gewalt umfasst gesellschaftliche, wirtschaft­liche oder kulturelle Strukturen und Bedingungen, die Indi­viduen oder Personengruppen benachteiligen. Dazu gehö­ren beispielsweise ungleiche Verteilung von Einkommen und Ressourcen, Bildungschancen und Lebenserwartun­gen. Also alles, was Individuen daran hindert, ihre Potenzi­ale auszuschöpfen. Strukturelle Gewalt wird von den Betroffenen oft nicht wahrgenommen, da eingeschränkte Lebenschancen oft nicht mit gesellschaftlichen Machtver­hältnissen und benachteiligenden Strukturen in Verbin­dung gebracht werden.

Vergewaltigung als Kriegswaffe wird in fast allen größe­ren Konflikten unserer Zeit eingesetzt – von Bosnien bis Ruanda. Sie wird bewusst als militärische Taktik eingesetzt, um politische Ziele zu erreichen oder den politischen Gegner zu demütigen. Meist hat der Missbrauch gesund­heitliche Folgen, weil die Frauen oft schwere innere Verlet­zungen davontragen. Sie können häufig Urin und Stuhl nicht mehr halten, werden unfruchtbar oder infizieren sich mit Krankheiten wie HIV. Die Tat wird häufig als kollektive Demütigung empfunden. Aus diesem Grund sprechen viele Frauen erst gar nicht über das Geschehene, da sie Angst haben, aus der Gemeinschaft ausgestoßen zu werden.

Weibliche Genitalverstümmelung: Nach Schätzungen der WHO sind weltweit rund 200 Millionen Frauen und Mädchen betroffen. Grob lassen sich die Beweggründe in Tradition, Religion (obwohl keine religiöse Schrift zur weiblichen Genitalverstümmelung aufruft), medizinische Mythen und ökonomische Gründe unterteilen. Letztendlich geht es um Macht und Kontrolle mit Hilfe der Beschneidung der weiblichen Sexualität. Ca. 25% der betroffenen Mädchen und Frauen sterben entweder während der Genitalverstümmelung oder an den Folgen. Weibliche Genitalverstümmelung wird in der Regel ohne Betäubung durchgeführt, sodass die Mädchen extreme Schmerzen erleiden und nach dem Eingriff meist hochgra­dig traumatisiert sind. Je nach Typ und Praktik sind ver­schiedene Komplikationen und Folgen verbreitet: wie z.B. Blutverlust, Infektionen (z.B. HIV/AIDS), Wucherungen, Fistelbildung, chronische Schmerzen, Schwierigkeiten beim Urinieren und Menstruieren, Inkontinenz, Unfruchtbarkeit, hohes Geburtsrisiko für Mutter und Kind und weitere gynäkologische Probleme. Zu den möglichen psychischen Folgen gehören unter anderem Angststörungen, Schlaflo­sigkeit, Posttraumatische Störungen, Konzentrations­schwäche, Depressionen und Traumata.

Als Zwangsheirat werden jene Ehen bezeichnet, die gegen den Willen mindestens eines der beiden Partner geschlos­sen werden. Kinderheirat kann ebenso als Form der Zwangsehe bezeichnet werden, da sie nicht durch Ent­scheidung mündiger Ehepartner zustande kommt. Obwohl Zwangsverheiratung durchaus auch Männer betreffen kann, sind es doch weit überwiegend Mädchen und Frauen, die darunter zu leiden haben. Denn zwangsverheiratet wird gerade in jenen Ländern, in denen Frauen in Bezug auf Bildung und Durchsetzung ihrer Rechte schwer benachtei­ligt sind. Wenn Frauen sich weigern, die für sie bestimmte Heirat einzugehen, sind sie Repressionen durch eigene Familienmitglieder ausgesetzt. Eine Zwangsheirat bringt ständige Furcht vor sexueller Gewalt und ungewollten Schwangerschaften mit sich.

Nutzen Sie „Istanbul-Konvention“

Am 1. Februar 2018 trat das Übereinkommen des Europa­rats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die so genannte Istanbul-Konvention, für Deutschland in Kraft. Deutschland ver­pflichtet sich somit auf allen staatlichen Ebenen, alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhin­dern. Alle Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen – körperliche, seelische und sexuelle Gewalt –, aber auch Stal­king, Genitalverstümmelung und Zwangsver­heiratung werden von der Konvention umfasst.

Die 81 Artikel der Istanbul-Konvention enthalten umfas­sende Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter und Täte­rinnen. Die Konvention zielt damit zugleich auf die Stär­kung der Gleichstellung von Mann und Frau und des Rechts von Frauen auf ein gewaltfreies Leben.

Hilfen für betroffene Frauen von Gewalt

Gewalt ist nie in Ordnung! Sie müssen damit nicht alleine fertig werden! 

 Es ist wichtig, dass Sie Personen Ihres Vertrauens davon erzählen. 

 Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie, Ihre Kinder in Gefahr sind, rufen Sie unter 110 die Polizei an!

 Sie können sich an eine Frauenberatungsstelle wenden. Die Beraterin unterstützt Sie weitere Handlungsschritte zu planen, informiert Sie über rechtliche (Schutz) Möglichkei­ten, und vermittelt bei Schutzbedarf einen Platz in einem Frauenhaus.

 Gewalt zu erleben schwächt auf vielen Ebenen. Sorgen Sie gut für sich. Essen, trinken und schlafen Sie ausrei­chend.

 Wenn Sie eine Frau kennen, die von Gewalt betroffen ist, können Sie sich ebenfalls an eine Fachberatungsstelle wen­den. Dort kann gemeinsam erarbeitet werden, wie Sie die Betroffene unterstützen können. Setzen Sie betroffene Frauen nicht unter Druck. Respektieren Sie Ihre Entschei­dung, auch wenn das Ihnen schwerfällt. Bieten Sie immer wieder Ihre Unterstützung an und verurteilen Sie die Gewalt.

 Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bietet unter der Telefon-Nummer 08000 116 016 rund um die Uhr kos­tenfrei in vielen Fremdsprachen telefonische Beratung, 

 Liste der Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen finden Sie unter: www.frauenhauskoordinierung.de

 Hilfeangebote und Informationen für Frauen mit Behin­derung in Bayern finden Sie unter: www.wege-aus-der-gewalt.de/

Quellen: 

http://www.amnesty-frauen.de/Main/Zwangsheirat

https://frauenrechte.de/online/index.php

https://www.frauen-gegen-gewalt.de/

http://mission-freedom.de/menschenhandel/mission-freedom-home/

http://sicherheitspolitik.bpb.de/krieg-und-gewaltkonflikte/hintergrundtexte-m1/sexuelle-gewalt-in-bewaffneten-konfliktenhttps://

www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/verhuetung-und-bekaempfung-von-gewalt-gegen-frauen-und-haeuslicher-gewalt/122282


Anzahl der polizeilich erfassten Fälle von Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Deutschland von 2011 bis 2022

Quelle: 

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/200877/umfrage/vergewaltigung-und-sexuelle-noetigung/


Verbreitung von Gewalt in der Partnerschaft 2013 (Quelle: WHO)

 

Täglich 40 Fälle von Kindesmissbrauch in Deutschland (ohne Dunkelziffer)

 

Vergewaltigung verurteilen!


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